Sie suchen nach einem sicheren Ort für sich und Ihre Kinder?

Wir sind im Aufbau. Ab 2025 sind wir eine sichere Anlaufstelle für Frauen und Kinder in Notsituationen! Falls sie SOFORTIGE HILFE benötigen: Rufen Sie an unter +43 7672 22722 – das Frauenhaus Vöcklabruck ist Tag und Nacht für Sie erreichbar!

Wir sind im Aufbau. Ab 2025 sind wir eine sichere Anlaufstelle für Frauen und Kinder in Notsituationen! Falls sie SOFORTIGE HILFE benötigen: Rufen Sie an unter +43 7672 22722 – das Frauenhaus Vöcklabruck ist Tag und Nacht für Sie erreichbar!

Hier sind Sie richtig – wenn Sie und Ihre Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind. Schnell und unkompliziert Hilfe erhalten. Wir sind für Sie da!

Ethnische Herkunft, Alter, Religion oder Staatsangehörigkeit spielen hier keine Rolle. Unser Frauenhaus ist ein sicherer Hafen, wenn Sie Opfer von häuslicher Gewalt und Missbrauch geworden sind. Wir bieten Ihnen Schutz, Unterstützung und Beratung. Wir helfen Ihnen dabei, aus der Gewaltspirale auszubrechen und gemeinsam einen Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu gehen.

Der Weg in ein gewaltfreies Leben – mit dem Netzwerk für Frauen

Unser erfahrenes Team von Fachkräften steht Ihnen im Frauenhaus rund um die Uhr zur Seite, um Sie in Ihrer individuellen Situation zu unterstützen. Schritt für Schritt.

  • Wir verstehen, dass der erste Schritt, sich Hilfe zu suchen, oft mit Angst und Unsicherheit verbunden ist. Deshalb legen wir großen Wert auf Vertraulichkeit und Anonymität, um Ihnen ein sicheres Umfeld zu bieten.

    Sich selbst aus einer Gewaltsituation zu befreien, gerade wenn diese im engeren Umfeld oder in der eigenen Familie/Partnerschaft auftritt, ist enorm schwierig. Doch mit dem Besuch unserer Website ist bereits der erste Schritt getan!

VON FRAUEN

  • Krisenintervention

    Hilfe bei der Entwicklung neuer Perspektiven

    Unterstützung bei Wohnungssuche und Existenzsicherung

    Begleitung zu Ämtern und Gerichten

    Psychosoziale, psychologische, sozialarbeiterische und juristische Beratung und Begleitung

    Psychosoziale Prozessbegleitung

    Koordination und Vernetzung mit Systempartner:innen

    Nachbetreuung

  • Sicherung Ihres Arbeitsplatzes: Wir unterstützen Sie hinsichtlich Ihrer finanziellen Absicherung

    Kontinuität in der Kinderbetreuung und Bildung: Wir sorgen dafür, dass Ihre Kinder in ihrer gewohnten Betreuungsumgebung bleiben können, sei es in der Krabbelstube, im Kindergarten, in der Schule oder im Hort.

    Stabilität im sozialen Umfeld: Wir achten darauf, dass Sie Ihr vertrautes soziales Umfeld behalten.

    Fortbestand regionaler Unterstützungsnetzwerke: Wir unterstützen bestehende Hilfs- und Beratungseinrichtungen in Ihrer Region, damit Sie die benötigte Unterstützung erhalten.

  • Die eigene Familie ist oft kein sicherer Ort. Viele Frauen und Kinder erleben hinter verschlossenen Türen häusliche Gewalt. Die erschreckend hohe Zahl an Femiziden in Österreich ist alarmierend. Gerade die Zeit der Trennung vom Gewalttäter ist für Frauen die gefährlichste Phase.

    Gewalt an Frauen und Kindern ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen weltweit. Sie verletzt nicht nur die Körper der Betroffenen, sondern auch ihre Würde und ihre Seele, und sie hat oft massive Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, das Vertrauen ins Leben und ihre Beziehungen.

    Häusliche Gewalt kann überall vorkommen, unabhängig von Bildungsstand, Einkommen, Alter, Religion oder Herkunft.

    In der Beziehung wird Gewalt als Mittel zur Ausübung von Macht und Kontrolle eingesetzt.

    Die Ursache dafür sehen Expert:innen unter anderem in den historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnissen zwischen Männern und Frauen. Trotz rechtlicher Gleichstellung leiden Frauen noch immer unter Benachteiligungen und Ungleichheiten, was dazu beiträgt, dass Betroffene in Abhängigkeits- und Gewaltbeziehungen verharren.

FÜR FRAUEN

Das Gewaltschutzgesetz im Detail

  • Wenn die Polizei annehmen muss, dass Ihre Gesundheit, Ihre Freiheit oder gar Ihr Leben gefährdet sind (Drohung, Misshandlung), kann sie einen Menschen, von dem Gefahr ausgeht, aus der Wohnung, in der die gefährdete Person wohnt, verweisen. Die Polizei kann den Gewalttäter sofort aus der Wohnung/ dem Haus wegweisen und ein Betretungsverbot aussprechen. Mit dem Betretungsverbot verbunden ist das Annäherungsverbot an die Gefährdete im Umkreis von 100 Metern. Sind minderjährige Kinder im Haushalt und ebenfalls gefährdet, muss von der Polizei auch für diese Kinder ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen werden.

    Dieses Betretungsverbot gilt vorerst für 14 Tage. Dem Weggewiesenen wird der Schlüssel abgenommen. Wird das Betretungsverbot missachtet, macht sich der Gewalttäter strafbar. Melden Sie jede Missachtung des Betretungsverbotes sofort der Polizei!

  • Auch das Zivilgericht kann dem Gewalttäter, mit dem Sie in einer familiären oder familienähnlichen Gemeinschaft leben oder gelebt haben, auftragen, die Wohnung zu verlassen. Entweder im Anschluss an ein polizeiliches Betretungsverbot oder unabhängig von diesem. Weiters kann dem Täter der Aufenthalt an bestimmten Orten (Arbeitsstelle des Opfers, Schule etc.) und die Kontaktaufnahme untersagt werden.

    Um einen lückenlosen Schutz nach dem Betretungsverbot zu erreichen, müssen Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen an das Gericht wenden. Die „Einstweilige Verfügung“ gilt grundsätzlich für sechs Monate bzw. ein Jahr. Bringen Sie innerhalb der Geltungsdauer ein familienrechtliches Verfahren (z. B. Scheidungsklage) ein, kann die Verfügung bis Ende des Verfahrens wirken.

  • Das Gewaltschutzzentrum Oberösterreich und deren Außenstellen unterstützen aktiv und kostenlos die betroffenen Frauen und deren Kinder. Nach einer Wegweisung werden Sie automatisch vom Gewaltschutzzentrum kontaktiert. Sie erhalten Unterstützung und Informationen. Quellenangabe

Informiert bleiben